Need for performance.

TUNING UND DIE EINTRAGUNGSPFLICHT

Need for performance.

TUNING UND EINTRAGUNGSPFLICHT

Eintragung & Tuning

In Deutschland kann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischen, wenn durch Modifikationen potenzielle Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstehen oder das Abgas- oder Geräuschverhalten negativ beeinflusst wird. In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.

Um dieses Problem zu lösen, ist eine ABE oder ein Teilegutachten für das entsprechende Tuning-Teil oder die Leistungssteigerung erforderlich. Mit diesen Dokumenten wird bestätigt, dass das Fahrzeug weiterhin sicher und den Vorschriften entsprechend im Straßenverkehr eingesetzt werden kann.

wissens
wertes

 Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) muss im Normalfall nur mitgeführt werden. Hier muss nichts eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten sind.

Bei Teilen mit Teilegutachten ist eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO notwendig.

Sowohl ABE, als auch das Teilegutachten beziehen sich nur auf dieses Teil.
Voraussetzung: der Rest der jeweiligen Baugruppe entspricht dem Serienzustand.

Bei einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO.

Bei der Anbauannahme liegt ein Teilegutachten vor und der TÜV z.B. überprüft, den korrekten Einbau und ggf.  weitere Faktoren, die eingehalten werden müssen. Anschließend  muss die Eintragung der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Änderungen am Fahrzeug in die Fahrzeugpapiere eintragen kann.
Liegt keine ABE oder ein Teilegutachten vor oder werden darin beschriebene Auflagen nicht eingehalten, ist eine Einzelabnahme erforderlich.
Diese ist auch nötig, wenn mehrere Tuningmaßnahmen vorliegen, die sich gegenseitig beeinflußen, z.B. Tieferlegung in Kombination mit anderen Reifen/Rädern. Auch wenn für die einzelnen Tuningteile ein Gutachten/ABE vorliegt.
Anschließend muss die Einzelabnahme unmittelbar von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren berichtigt werden.

Bei uns können Sie die Leistungssteigerung eintragen lassen. In den meisten Fällen liegt ein Gutachten vor.

Die TÜV Abnahme erfolgt generell durch uns. Die Kosten der Abnahme betragen 249,-€ und beinhalten das Teilegutachten und die anfallenden TÜV-Gebühren.

TÜV Sondereintragungen sind gegen Aufpreis möglich.

Tuning bei Oldtimern ist prinzipiell möglich. Besonders beliebt sind die Fahrzeuge aus den 80er und 90er Jahren. Es werden auch heute noch viele Tuningteile hierfür angeboten. Es gilt beim H-Kennzeichen auf zeitgenössisches Tuning zu achten.

Zeitgenössisch bedeutet, wenn die Änderungen in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung nicht nur möglich gewesen wären, sondern auch mehrfach durchgeführt wurden. Dann dürfen solche Modifikationen auch nachträglich durchgeführt werden .  Oder man weist nach, dass diese Modifikationen vor 30 Jahren durchgeführt wurden. 
Technische Neuerungen, die der Fahrsicherheit dienen, sind auch möglich, z.B. Nachrüsten eines Katalysators.

Sinnig ist es aber, vor der Tuning Maßnahme Rücksprache mit der Prüfestelle zu halten. Jeder Einzelfall wird individuell geprüft.

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 Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) muss im Normalfall nur mitgeführt werden. Hier muss nichts eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten sind.

Bei Teilen mit Teilegutachten ist eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO notwendig.

Sowohl ABE, als auch das Teilegutachten beziehen sich nur auf dieses Teil.
Voraussetzung: der Rest der jeweiligen Baugruppe entspricht dem Serienzustand.

Bei einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO.

Bei der Anbauannahme liegt ein Teilegutachten vor und der TÜV z.B. überprüft, den korrekten Einbau und ggf.  weitere Faktoren, die eingehalten werden müssen. Anschließend  muss die Eintragung der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Änderungen am Fahrzeug in die Fahrzeugpapiere eintragen kann.

Liegt keine ABE oder ein Teilegutachten vor oder werden darin beschriebene Auflagen nicht eingehalten, ist eine Einzelabnahme erforderlich.
Diese ist auch nötig, wenn mehrere Tuningmaßnahmen vorliegen, die sich gegenseitig beeinflußen, z.B. Tieferlegung in Kombination mit anderen Reifen/Rädern. Auch wenn für die einzelnen Tuningteile ein Gutachten/ABE vorliegt.
Anschließend muss die Einzelabnahme unmittelbar von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren berichtigt werden.

Bei uns können Sie die Leistungssteigerung eintragen lassen. In den meisten Fällen liegt ein Gutachten vor.

Die TÜV Abnahme erfolgt generell durch uns. Die Kosten der Abnahme betragen 249,- € und beinhalten das Teilegutachten und die anfallenden TÜV-Gebühren.

TÜV Sondereintragungen sind gegen Aufpreis möglich.

Tuning bei Oldtimern ist prinzipiell möglich. Besonders beliebt sind die Fahrzeuge aus den 80er und 90er Jahren. Es werden auch heute noch viele Tuningteile hierfür angeboten. Es gilt beim H-Kennzeichen auf zeitgenössisches Tuning zu achten.

Zeitgenössisch bedeutet, wenn die Änderungen in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung nicht nur möglich gewesen wären, sondern auch mehrfach durchgeführt wurden. Dann dürfen solche Modifikationen auch nachträglich durchgeführt werden .  Oder man weist nach, dass diese Modifikationen vor 30 Jahren durchgeführt wurden. 
Technische Neuerungen, die der Fahrsicherheit dienen, sind auch möglich, z.B. Nachrüsten eines Katalysators.

Sinnig es aber, vor der Tuning Maßnahme Rücksprache mit der Prüfestelle zu halten. Jeder Einzelfall wird individuell geprüft.

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen oder schon genaue Wünsche?

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