Kfz-Service Hafenlohr hält Sie mobil!
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Dann kontaktieren Sie uns einfach.
Alle zwei Jahre, für Neuwagenbesitzer erst nach 3 Jahren, ist die HU (Hauptuntersuchung) fällig. Sie gehört zu den Pflichterminen, die jeder Fahrzeughalter wahrnehmen muss. Seit 2010 einschließlich Abgasuntersuchung, dadurch gibt es keine zusätzliche AU Plakette. Das Datum für die HU ist leicht auf der Plakette abzulesen.
Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, checken wir Ihren Wagen vorab durch und lassen vom TÜV Süd die HU mit intergrierter AU nach §29 StVZO durchführen.
(0 93 91) 9 08 85 68
Alle zwei Jahre, für Neuwagenbesitzer erst nach 3 Jahren, ist die HU (Hauptuntersuchung) fällig. Sie gehört zu den Pflichterminen, die jeder Fahrzeughalter wahrnehmen muss. Seit 2010 einschließlich Abgasuntersuchung, dadurch gibt es keine zusätzliche AU Plakette. Das Datum für die HU ist leicht auf der Plakette abzulesen.
Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, checken wir Ihren Wagen vorab durch und lassen vom TÜV Süd die HU mit intergrierter AU nach §29 StVZO durchführen.
Tel. 0 93 91 / 9 08 85 68
Alle zwei Jahre, für Neuwagenbesitzer erst nach 3 Jahren, ist die HU (Hauptuntersuchung) fällig. Sie gehört zu den Pflichterminen, die jeder Fahrzeughalter wahrnehmen muss. Seit 2010 einschließlich Abgasuntersuchung, dadurch gibt es keine zusätzliche AU Plakette. Das Datum für die HU ist leicht auf der Plakette abzulesen.
Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, checken wir Ihren Wagen vorab durch und lassen vom TÜV Süd die HU mit intergrierter AU nach §29 StVZO durchführen.
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Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wenn man die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, droht einem ein Verwarnungsgeld.
Mehr als zwei Monate | 15,- Euro |
Vier bis acht Monate | 25,- Euro |
Mehr als acht Monate | 60,- Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Weitere Bußgelder bei den Prüforganisationen kommen nicht hinzu. Allerdings wird ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate die Hautpuntersuchung „erweiterte HU“ genannt, auch Ergänzungsuntersuchung, und für die werden 20% extra berechnet.
Falls die HU außerhalb der Saison fällig wäre, muss sie im ersten Monat der nächsten Saison nachgeholt werden.
Nein, seit 2021 gibt es keine Rückdatierung mehr. Das heißt, man muss mit dem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin.
Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wenn man die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, droht einem ein Verwarnungsgeld.
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Nein, seit 2021 gibt es keine Rückdatierung mehr. Das heißt, man muss mit dem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin.
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Von Instandhaltung und Wartung bis hin zur Achsvermessung, Fehlerdiagnose und Reparatur:
wir bieten einen erstklassigen AutoService.
Als freier Kfz-Meisterbetrieb für alle Marken reparieren und warten wir Ihr Fahrzeug auf Basis aktueller Reparaturinformationen und Wartungspläne.
Für die Reparaturen vertrauen wir auf Ersatzteile der führenden Erstausrüster oder Originalteile.
Kfz-Service Hafenlohr
Inh. Gerald Müller
Obere Hofäckerstr. 1
D-97840 Hafenlohr
0 93 91 / 9 08 85 68
kontakt@kfzservice-hafenlohr.de
Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
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