Hauptuntersuchung /AU mit uns einfach zur Plakette

Hauptuntersuchung/AU mit uns einfach zur plakette

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HU/AU FÄLLIG?
KEIN SORGE, WIR KÜMMERN UNS.

Alle zwei Jahre, für Neuwagenbesitzer erst nach 3 Jahren, ist die HU (Hauptuntersuchung) fällig. Sie gehört zu den Pflichterminen, die jeder Fahrzeughalter wahrnehmen muss. Seit 2010 einschließlich Abgasuntersuchung, dadurch gibt es keine zusätzliche AU Plakette. Das Datum für die HU  ist leicht auf der Plakette abzulesen.

Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, checken wir Ihren Wagen vorab durch und lassen  vom TÜV Süd die HU mit intergrierter AU nach §29 StVZO durchführen.

 

unser service

TERMIN VEREINBAREN

(0 93 91)  9 08 85 68

HU/AU fällig? Kein Sorge, wir kümmern uns.

Alle zwei Jahre, für Neuwagenbesitzer erst nach 3 Jahren, ist die HU (Hauptuntersuchung) fällig. Sie gehört zu den Pflichterminen, die jeder Fahrzeughalter wahrnehmen muss. Seit 2010 einschließlich Abgasuntersuchung, dadurch gibt es keine zusätzliche AU Plakette. Das Datum für die HU  ist leicht auf der Plakette abzulesen.

Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, checken wir Ihren Wagen vorab durch und lassen  vom TÜV Süd die HU mit intergrierter AU nach §29 StVZO durchführen.

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HU/AU FÄLLIG? KEIN SORGE, WIR KÜMMERN UNS.

Alle zwei Jahre, für Neuwagenbesitzer erst nach 3 Jahren, ist die HU (Hauptuntersuchung) fällig. Sie gehört zu den Pflichterminen, die jeder Fahrzeughalter wahrnehmen muss. Seit 2010 einschließlich Abgasuntersuchung, dadurch gibt es keine zusätzliche AU Plakette. Das Datum für die HU  ist leicht auf der Plakette abzulesen.

Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, checken wir Ihren Wagen vorab durch und lassen  vom TÜV Süd die HU mit intergrierter AU nach §29 StVZO durchführen.

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kurz erklärt
Hauptuntersuchung verpasst?

Was passiert nun?

Wie lange darf man den „TÜV“ überziehen?

Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wenn man die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, droht einem ein Verwarnungsgeld.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld?
Mehr als zwei Monate15,- Euro
Vier bis acht Monate25,- Euro
Mehr als acht Monate60,- Euro und 1 Punkt in Flensburg
Kommen weitere Bußgelder hinzu?

Weitere Bußgelder bei den Prüforganisationen kommen nicht hinzu. Allerdings wird ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate die Hautpuntersuchung „erweiterte HU“ genannt, auch Ergänzungsuntersuchung, und für die werden 20% extra berechnet.

Wie sieht es bei Saisonkennzeichen aus?

Falls die HU außerhalb der Saison fällig wäre, muss sie im ersten Monat der nächsten Saison nachgeholt werden.

Wird der überzogene HU-Termin rückdatiert?

Nein, seit 2021 gibt es keine Rückdatierung mehr. Das heißt, man muss mit dem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin.

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Hauptuntersuchung verpasst?

Was passiert nun?

Wie lange darf man den „TÜV“ überziehen?

Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wenn man die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, droht einem ein Verwarnungsgeld.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld?
Mehr als zwei Monate15,- Euro
Vier bis acht Monate25,- Euro
Mehr als acht Monate60,- Euro und 1 Punkt in Flensburg
Kommen weitere Bußgelder hinzu?

Weitere Bußgelder bei den Prüforganisationen kommen nicht hinzu. Allerdings wird ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate die Hauptuntersuchung „erweiterte HU“ genannt, auch Ergänzungsuntersuchung, und für die werden 20% extra berechnet.

Wird der überzogene HU-Termin rückdatiert?

Nein, seit 2021 gibt es keine Rückdatierung mehr. Das heißt, man muss mit dem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin.

Wie sieht es bei Saisonkennzeichen aus?

Falls die HU außerhalb der Saison fällig wäre, muss sie im ersten Monat der nächsten Saison nachgeholt werden.

kurz erklärt
HU verpasst? Was nun?
Wie lange darf man den „TÜV“ überziehen?

Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wenn man die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, droht einem ein Verwarnungsgeld.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld?
Mehr als zwei Monate15,- Euro
Vier bis acht Monate25,- Euro
Mehr als acht Monate60,- Euro und 1 Punkt in Flensburg
Kommen weitere Bußgelder hinzu?
Weitere Bußgelder bei den Prüf-organisationen kommen nicht hinzu. Allerdings wird ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate die Hautpuntersuchung „erweiterte HU“ genannt, auch Ergänzungsuntersuchung, und für die werden 20% extra berechnet.
Wird der überzogene HU-Termin rückdatiert?

Nein, seit 2021 gibt es keine Rückdatierung mehr. Das heißt, man muss mit dem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin.

Wie sieht es bei Saisonkennzeichen aus?

Falls die HU außerhalb der Saison fällig wäre, muss sie im ersten Monat der nächsten Saison nachgeholt werden.

EIN KLEINER ÜBERBLICK UNSERER SERVICE-LEISTUNGEN

Kfz-Service Hafenlohr hält Sie mobil!

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Von Instandhaltung und Wartung bis hin zur Achsvermessung, Fehlerdiagnose und Reparatur:
wir bieten einen erstklassigen AutoService.

Als freier Kfz-Meisterbetrieb für alle Marken reparieren und warten wir Ihr Fahrzeug auf Basis aktueller Reparaturinformationen und Wartungspläne.

Für  die Reparaturen vertrauen wir auf Ersatzteile der führenden Erstausrüster oder Originalteile.

wir halten sie mobil!

kontakt

Kfz-Service Hafenlohr
Inh. Gerald Müller
Obere Hofäckerstr. 1
D-97840 Hafenlohr

0 93 91 / 9 08 85 68

kontakt@kfzservice-hafenlohr.de

Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr

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