Kfz-Service Hafenlohr hält Sie mobil!
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Dann kontaktieren Sie uns einfach.
In einem solchen Falle stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Unfallreparatur, auf Wunsch auch die Abrechnung mit der Versicherung und Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen.
Die Wahl der Werkstatt: Schadenssteuerung durch Versicherungen
Tatsache ist, dass der Geschädigte bei einem Unfall (Haftpflichtschaden) immer die freie Wahl der Werkstatt seines Vertrauens hat.Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.
Tel. (0 93 91) 9 08 85 68
In einem solchen Falle stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Unfallreparatur, auf Wunsch auch die Abrechnung mit der Versicherung und Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen.
Die Wahl der Werkstatt: Schadenssteuerung durch Versicherungen
Tatsache ist, dass der Geschädigte bei einem Unfall (Haftpflichtschaden) immer die freie Wahl der Werkstatt seines Vertrauens hat. Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.
Tel. 0 93 91 / 9 08 85 68
In einem solchen Falle stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Unfallreparatur, auf Wunsch auch die Abrechnung mit der Versicherung und Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen.
Die Wahl der Werkstatt: Schadenssteuerung durch Versicherungen Tatsache ist, dass der Geschädigte bei einem Unfall (Haftpflicht schaden) immer die freie Wahl der Werkstatt seines Vertrauens hat. Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient zur Absicherung des eigenen Fahrzeuges gegen Beschädigungen, Verlust oder Zerstörung.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Die Vollkaskoversicherung schließt immer die Teilkasko mit ein.
Ein Kaskoschaden liegt vor durch:
– Eigenverschulden
– höhere Gewalt
– Blitzschlag
– Sturm
– Hagel
– Wild
– Diebstahl
– Brand
– sonstige Beschädigungen
Kaskoschäden unterliegen immer den jeweiligen Versicherungsvertragsbedingungen! Eine Werkstattbindung im Schadenfall ist möglich. Bitte vorab einen Blick auf Ihren Vertrag werfen.
Im Gegensatz zu einem Haftpflichschaden ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Gutachter zu übernehmen.
Im Regelfall bestimmt die Versicherung selbst den Gutachter.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die im BGB gesetzlich geregelt ist.
Sie schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen von Verkehrsteilnehmern, die Sie mit Ihrem PKW geschädigt haben. Darunter zählt man die durch den Gebrauch eines Kfz verursachten Personen- und Sachschäden.
Die Haftpflichtversicherung kommt unter anderem für folgende Schäden auf:
– Reparaturkosten
– Abschleppkosten
– Gutachterkosten
– Nutzungsausfall
– Mietwagenkosten
– Wertminderung
– Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
– An- und Abmeldekosten
– Anwaltskosten
Im Gegensatz zur Kaskoversicherung hat der Geschädigte hier die freie Wahl des Sachverständigen.
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient zur Absicherung des eigenen Fahrzeuges gegen Beschädigungen, Verlust oder Zerstörung.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Teilkasko- und Vollkasko-versicherungen. Die Vollkaskoversicherung schließt immer die Teilkasko mit ein.
Ein Kaskoschaden liegt vor durch:
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– sonstige Beschädigungen
Kaskoschäden unterliegen immer den jeweiligen Versicherungsvertragsbedingungen! Eine Werkstattbindung im Schadenfall ist möglich. Bitte vorab einen Blick auf Ihren Vertrag werfen.
Im Gegensatz zu einem Haftpflichschaden ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Gutachter zu übernehmen.
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die im BGB gesetzlich geregelt ist.
Sie schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen von Verkehrsteilnehmern, die Sie mit Ihrem PKW geschädigt haben. Darunter zählt man die durch den Gebrauch eines Kfz verursachten Personen- und Sachschäden.
Die Haftpflichtversicherung kommt unter anderem für folgende Schäden auf:
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– Abschleppkosten
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Im Gegensatz zur Kaskoversicherung hat der Geschädigte hier die freie Wahl des Sachverständigen.
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Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Die Vollkaskoversicherung schließt immer die Teilkasko mit ein.
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die im BGB gesetzlich geregelt ist.
Sie schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen von Verkehrsteilnehmern, die Sie mit Ihrem PKW geschädigt haben. Darunter zählt man die durch den Gebrauch eines Kfz verursachten Personen- und Sachschäden.
Die Haftpflichtversicherung kommt unter anderem für folgende Schäden auf:
– Reparaturkosten
– Abschleppkosten
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In manchen Fällen kommt nur ein Austausch der beschädigten Scheibe in Betracht.
Wann sollte die Frontscheibe getauscht werden?
– bei Steinschlägen mit einem Ø von mehr als 5mm
– bei Bruchstellen mit mehr als 40mm Ø
– bei Schäden in der Randzone der Windschutzscheibe
– bei Schäden im Fernsichtbereich des Fahrers
Dann kontaktieren Sie uns! Wir ersetzen die Windschutzscheibe innerhalb 1 Arbeitstages.
Termin vereinbarenIn manchen Fällen kommt nur ein Austausch der beschädigten Scheibe in Betracht.
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Von Instandhaltung und Wartung bis hin zur Achsvermessung, Fehlerdiagnose und Reparatur:
wir bieten einen erstklassigen AutoService.
Als freier Kfz-Meisterbetrieb für alle Marken reparieren und warten wir Ihr Fahrzeug auf Basis aktueller Reparaturinformationen und Wartungspläne.
Für die Reparaturen vertrauen wir auf Ersatzteile der führenden Erstausrüster oder Originalteile.
Kfz-Service Hafenlohr
Inh. Gerald Müller
Obere Hofäckerstr. 1
D-97840 Hafenlohr
0 93 91 / 9 08 85 68
kontakt@kfzservice-hafenlohr.de
Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
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