Gut zu wissen
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Pflicht ab dem 06.Juli 2022
Ab dem 06.Juli 2022 sind für neue Fahrzeugtypen zahlreichte Fahrzeugassistenzsystem verpflichtend. Ziel ist es mehr Sicherheit in den Straßenverkehr zu bringen.
So lautet die EU-Verordnung
„Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern.“
Folgende Assistenzsysteme sind pflicht
Sie gelten für die Fahrzeugklassen PKW und Kleintransporter (M1/N1)
Notbremsassistent
Notfall-Spurhalteassistent
Geschwindigkeitsassistent
Notbremslicht
Ereignisdatenspeicher („EDR“ Unfalldatenspeicher)
Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Rückfahrassistent
- Reifendrucküberwachung
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindllichen Wegfahrsperre
Zeitablauf
Ab 2022 gilt das für alle neuentwickelten Fahrzeuge, ab 20024 müssen dann alle Neuwagen mit diesen Assistenzsystemen ausgestattet sein.
Ohne diese Systeme gibt es keine Typzulassung in der EU.