Gut zu wissen.
Was sich 2023 ändert
Was sich 2023 ändert
Auch 2023 gibt es für uns Autofahrer Neuerungen. Sei es bei der Farbde der HU Plakette oder Änderungen bei der Kaufprämie für E-Autos.
Die Farbe der HU Plakette
Ab 2023 gelten die neuen Farben der HU Plakette. Im neuen Jahr ist rosa angesagt. Fahrer mit der braunen Plakette müssen dieses Jahr zur Hauptuntersuchung.
Der Führerschein Umtausch geht weiter
Generell müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Dies erfolgt aber stufenweise.Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 20241971
später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins
Die Neueinstufungen bei den Regionalklassen
2023 ergeben sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung für 101 Bezirke höhere Regionalklassen. Auf der Seite der GDV sehen Sie, ob Ihr Bezirk betroffen ist.
GDV Bayern 2023
neues im Verbandkasten
Bereits seit 1.Februar 2022 gilt die Vorgabe, dass zwei Corona Schutz Masken im Verbandkasten sein müssen. Hier sind medizinische Masken ausreichend.
Am 31.01.2023 endet die eingeräumte Übergangsfrist.
Die Kaufprämie für E-Autos
Ab 01.Januar 2023 reduziert sich die Förderung von Elektromobilität. Auch der Anteil der Hesteller sinkt dementsprechend. Waren bis jetzt max. 9000,-€ Zuschuss möglich, wird ab 2023 bestenfalls 6750,-€ (zzgl MwSt. Ersparnis) geben
THG Prämie neu beantragen
Die THG-Quote (Treibhausgas Quote) ist ein Instrument des Bundes, um den CO2-Ausstoß zu minimieren. Für alle privaten Elektroauto-Eigentümer bedeutet dies, dass man für den Besitz eines Elektroautos jedes Jahr bares Geld bekommt!
Auch 2023 können E-Auto Besitzer davon profitieren. Vorausgesetzt sie haben einen neuen Antrag gestellt.
Partikelzählung für Euro-6-Diesel
Ab 01.Januar 2023 wird an allen Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor eine Partikelzählung durchgeführt. Damit wird festgestellt, wie effizient der Partikelfilter arbeitet.
Keine Steigerung der CO2 Bepreisung
Die geplante jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung wird ausgesetzt. Die Abgabe pro Tonne Co2 bleibt bei 30 Cent und steigt nicht auf 35 Cent.
Ebenfalls entfällt der Preisaufschlag pro Liter auf Benzin und Diesel